AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Projektlösung BRANDT  - Inh. Marco Brandt
Im Gewerbepark 24/2 - 15711 Königs Wusterhausen
Stand: 01.04.2014

§ 1 Allgemeines
Für die Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie können diese AGB unter der Web-Adresse www.projektloesung-brandt.de aufrufen und mit Hilfe Ihres Internet Browsers ausdrucken oder auf Ihrem Rechner speichern. Käufer können volljährige-, natürliche-, oder juristische Personen werden. Die AGB gelten gegenüber Unternehmern. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen von Käufern werden von der Projektlösung BRANDT nicht anerkannt und diesen wird hiermit widersprochen, sie werden in keinem Fall Vertragsbestandteil.

§ 2 Angebot/Vertragsschluss
2.1.  Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Alle Angaben, wie Maße, Gewicht, Abbildungen, Beschreibungen, Montageskizzen, Zeichnungen, Preislisten und sonstige Drucksachen sind nur annähernd, jedoch bestmöglich ermittelt, aber für uns insoweit unverbindlich. Dies gilt auch für Angaben unserer Lieferanten. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentumsrecht vor. Dritten dürfen sie nicht zugänglich gemacht werden.

2.2.  Der Vertrag kommt erst zustande, wenn wir das Angebot (Auftrag/Bestellung) schriftlich annehmen. Ansonsten durch die Durchführung des Auftrages oder der Bestellung.

§ 3 Preise
Die von der Firma Projektlösung BRANDT angebotenen Preise gelten in Euro.
Sofern sich zudem aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise ab Werk zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, Fracht- und Versandkosten, etwaige Zollgebühren und weiterer Kosten.

Die Mehrwertsteuer wird in der geltenden gesetzlichen Höhe am Tag der Rechnungsstellung gesondert auf der Rechnung ausgewiesen.

§ 4 Rechnungs- und Lieferbedingungen
4.1.  Wir akzeptieren folgende Zahlungsmöglichkeiten:
-    Vorkasse
-    Barzahlung
-    Kartenzahlung
-    Nachnahme (zzgl. Nachnahmegebühr)
     Im Einzelfall je nach Vereinbarung mit dem jeweiligen Käufer:
-    Rechnung
-    Bankeinziehungsverfahren

4.2.  Die Zahlung des Kaufpreises ist mit Abschluss des Kaufvertrages fällig. Die Firma Projektlösung BRANDT  ist zur Teillieferung berechtigt, soweit ein Teil der Ware vorübergehend nicht lieferbar ist. Etwaige zusätzlichen Versandkosten werden von der Firma Projektlösung BRANDT getragen.

4.3.  Alle unsere Ansprüche werden sofort fällig bei Zahlungsunfähigkeit und bei Stellung eines Antrages auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers. Darüber hinaus sind wir berechtigt, sobald uns eine erhebliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse der jeweiligen Vertragspartner bekannt wird unsere Leistung zu verweigern bis Zahlung oder Sicherheitsleistung geleistet wird.

4.4.  Sofern nicht ausdrücklich eine als verbindlich bezeichnete Zusage unsererseits vorliegt, gilt eine Lieferfrist nur als annähernd vereinbart.

4.5.  Versandweg und Versandmittel sind zu unserer Wahl überlassen. Verpackung, Versicherung und sonstige Kosten des Versandes sind im Preis eingeschlossen.

4.6  Mit der Übergabe der Ware an den Transportführer, gleich ob er vom Käufer, Hersteller oder von uns beauftragt ist, geht die Gefahr auf den Käufer über.

4.7.  Wird der Versand aufgrund des Verschuldens des Käufers verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich. Mit der Anzeige der Versandbereitschaft wird die Rechnung fällig.

4.8.  Im Falle eines Lieferungs- oder Leistungsverzuges beträgt die uns zu setzende Nachfrist 4 Wochen.

§ 5 Gewährleistung
5.1.  Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Übergabe der Ware (bei Gebrauchtwaren wird keine Gewährleistung übernommen). Der Unternehmer hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und wenn sich ein Mangel zeigt, der Firma Projektlösung BRANDT unverzüglich darüber Anzeige zu machen. Unterlässt er diese Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt. Der Käufer hat der Firma Projektlösung BRANDT verdeckte Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Der Unternehmer hat die Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, den Mangel, den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge zu tragen. Der Verkäufer leistet für Mängel der Ware, unter Ausschluss weitergehender Ansprüche, zunächst nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Danach gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

5.2.  Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel und Schäden, die im ursächlichen Zusammenhang damit stehen, dass der Käufer die Vorschriften über Instandsetzung, Einsatz und Einsatzbedingungen nicht eingehalten hat, es sei denn, der Käufer kann nachweisen, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.

§ 6 Rücktritt
Wir sind bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor:
-    bei Fehlen oder Wegfall der Kreditwürdigkeit oder bei Zahlungsunfähigkeit, sofern diese nicht innerhalb einer zu setzenden Nachfrist Zug um Zug gegen unsere Leistung der Vertragspartner seinerseits die Leistung bewirkt oder ausreichend Sicherheit erbringen,
-    bei Betriebsstörungen aufgrund höherer Gewalt oder anderen von uns unverschuldeten Hindernissen, wie Streik, Aufruhr oder Aussperrung.

§ 7 Haftung für Schäden
7.1.  Die Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Diese Haftungsbeschränkung tritt nicht ein, soweit es ausnahmsweise um die Erfüllung von Verpflichtungen geht, die dem Vertrag sein Gepräge geben (sogenannte Kardinalpflichten). In diesem Fall haften wir auch für leichte Fahrlässigkeit.

7.2.  Bei einer Schadensersatzhaftung die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruht und für die leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches.

7.3.  In jedem Fall, in dem die Schadensersatzhaftung der Firma Projektlösung BRANDT ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung von Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

§ 8 Eigentumsvorbehalt
8.1.  Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren vor, bis der Vertragspartner sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen - auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen - oder auch einen eventuellen Kontokorrentsaldo bezahlt hat.

8.2.  Der Vertragspartner darf die Vorbehaltslieferungen im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsbetriebes mit Waren verbinden oder vermischen, die uns nicht gehören. Sobald die Vorbehaltsware durch den Vertragspartner mit anderen Gegenständen vermischt wird, steht uns das Miteigentum an der Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen Waren oder Gegenständen oder dem Verarbeitungswert zu. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung, so überträgt uns der Vertragspartner bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses die ihm zustehenden Eigentumsrechte an der neuen Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich. Hiernach entstehende Eigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der vorgenannten Regelungen.

8.3.  Der Vertragspartner tritt schon jetzt die ihm aus einer Weiterveräußerung der in unserem Eigentum oder Miteigentum stehenden Ware gegenüber seinen Abnehmern zustehenden Vergütungsansprüche ab. Wir nehmen diese Abtretung an.

8.4.  Der Vertragspartner ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung widerruflich einzuziehen, es sei denn, wir widerrufen die Einzugsermächtigung. Wir unsererseits sind berechtigt, unser Vorbehalts- sowie sonstiges Eigentum sowie die Vorausabtretung der Ansprüche aufzudecken, sofern wir ein berechtigtes Interesse daran haben, insbesondere wenn der Vertragspartner Zahlungen nicht vertragsgemäß leistet oder wenn er Waren verschleudert.

8.5.  Der Vertragspartner ist berechtigt, die Übertragung des Eigentums oder Rückübertragung seiner Vergütungsansprüche ganz oder teilweise an sich zu verlangen, sofern der Wert der in unserem Eigentum stehenden Waren und der an uns abgetretenen Forderungen insgesamt 110 % der unserer noch offenen Forderung übersteigt. Die Auswahl der uns zu übereignenden Gegenstände und Forderungen obliegt uns.

8.6.  Der Vertragspartner hat uns bei eventuellen Zugriffen Dritter, z. B. Pfändungen, unverzüglich unter Übergabe der erforderlichen Unterlagen zu benachrichtigen.

§ 9 Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht
Dem Käufer steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur insoweit befugt, als ein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Ebenfalls wird das Zurückbehaltungsrecht dahingehend beschränkt, dass nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten zugrundeliegenden Gegenforderungen die Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts möglich ist.

§ 10 Sonstiges
10.1.  Sollten einzelne Klauseln unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit im Übrigen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt diejenige zulässige Regelung, die dem mit der unwirksamen Klausel erstrebten wirtschaftlichen Ziel am nächsten kommt.

10.2.  Der Vertrag bestimmt sich ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, wie es für Inlandsgeschäfte gilt. Ausgeschlossen ist insbesondere die Anwendbarkeit der einheitlichen Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen und über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen.

10.3.  Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Leistungen sowie sämtliche sich daraus ergebenden Streitigkeiten ist -soweit der Vertragspartner Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlich Sondervermögen ist- der Sitz unserer Firma. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Vertragspartner an seinem Gerichtsstand zu verklagen. Dies gilt auch in allen Fällen, sofern der Vertragspartner nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder wenn sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

§ 11 Datenschutzerklärung
Zur Abwicklung des Geschäftsverhältnisses werden personenbezogene Daten elektronisch gespeichert.
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